Wenn eine Deutschkursteilehmerin sich vor zwei Monaten angemeldet und vor drei Wochen von der Praktikantin gehört hat, dass alles okay sei, ihr Platz dann aber, vor zwei Wochen, wegen eines zu spät eingereichten Papiers und eines bestimmten Mengenverhältnisses von der Chefin storniert wird und die Teilnehmerin das erst am ersten Kurstag erfährt, wenn diese Teilnehmerin dann erst ratlos, später wütend bei mir im Zimmer sitzt und wir sie, da uns alles außer der Stornierung richtig zu sein scheint und die Chefin nicht auffindbar ist, erst einmal in den Unterricht lassen, wenn die Erklärung der Stornierung weder der Sekretärin noch mir einleuchtet, auch wenn die Chefin immer wieder „das weiß doch jeder“ sagt, und nicht klar ist, ob sie damit uns oder die für den Anfänger(!)kurs gemeldete Schülerin meint, wenn die Schülerin dann am Ende des Tages erst geduldig, dann leise köchelnd auf dem Flur sitzt und wissen möchte, ob sie nun teilnehmen darf – ist es dann zu viel verlangt, dass die Chefin ihr den Rausschmiss wenigstens selbst erklärt?
Ich finde es schon ok, solange Du meinst, daß die Deutschkursteilnehmerin der Chefin erklären soll, warum diese rausfliegt. Ansonsten erklärt sich das nur dadurch, daß es sich hier nicht um einen Deutschkurs für die deutsche Sprache handelt, sondern wie man ein verbissenes deutsches Pedantenarschloch wird. Lektion 1: Einfach mal die Schüler ins kalte Wasser schmeissen und zeigen was ne Beamtenharke ist. Lektion 2 wäre dann ein Semester Zeit haben, ALLE Formalitäten einer ordnungsgemäßen Anmeldung für den Deutschkurs (wird der in altdeutsch geschrieben eigentlich? ) in dreifacher Ausführung exakt zum erstmöglichen Zeitpunkt im zuständigen Pedantenbüro einzureichen.Biete doch mal einen Kurs im deutsch-sein 2.0 an: alle machen sich einfach locker und die Schülerin darf natürlich teilnehmen. Effekt: „locker bleiben für Deutsche“ (Chefinnen) UND ein „wir können auch undeutsch sein“-Praxisbeispiel für Ausländerinnen in einem Abwasch . Gut, ne?
„in dreifacher Ausführung exakt zum erstmöglichen Zeitpunkt im zuständigen Pedantenbüro einzureichen“, schluchz+zeter, so ist es. Der erstmögliche Zeitpunkt wird nach Ablauf der Abgabefrist des Zusatzformulars definiert und per geheimem Aushang bekanntgegeben.